Städtisches Service rund um das Jänner-Volksbegehren
Stimmberechtigte LinzerInnen können während des gesamten Eintragungszeitraumes unabhängig von der tatsächlichen Wohnadresse in einem der acht Standorte unterschreiben. Nicht-LinzerInnen benötigen dazu eine Stimmkarte, die sie bei der eigenen Gemeinde beantragen müssen. Jede Person muss vor dem Unterschreiben die Identität mit einem amtlichem Lichtbildausweis nachweisen.
Alles Wissenswerte über das bundesweit durchgeführte Volksbegehren ist auf den städtischen Internetseiten unter www.linz.at/volksbegehren.asp abrufbar. Hier erfährt man beispielsweise wo sich die Eintragungslokale befinden, zu welchen Zeiten unterschrieben werden kann oder wie die Stimmabgabe mittels Stimmkarte funktioniert. Eine mobile Eintragungsbehörde besucht Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten.
Wer bereits im Einleitungsverfahren zum Volksbegehren eine Unterstützung abgegeben hat, kann nicht nochmals unterschreiben. Die 465 Einleitungs-Unterstützungen in Linz werden zum Ergebnis dazugezählt.
Tel: +43 732 7070 0
Fax: +43 732 7070 54 2110
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