Im Fall der abgewiesenen Patientin mit Todesfolge keine Mängel im organisatorischen Ablauf feststellbar
„Aufgabe der sanitären Aufsicht der Stadt Linz war es, zu schauen,
ob formal alles ordnungsgemäß abgelaufen ist. Die fachliche
Beurteilung der Diagnosen und der Behandlung erfolgt durch
Gutachter und die Staatsanwaltschaft“, informiert
Gesundheitsreferent Vizebürgermeister Detlef Wimmer: „In solchen
Fällen sind Vorwürfe stets lückenlos zu prüfen, jede
Vorverurteilung des medizinischen Personals aber strikt zu
vermeiden.“
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